Hinweise zum Anfertigen von Doktorarbeiten

 

Liebe Doktorandin, lieber Doktorand,

bevor Sie mit dem Niederschreiben Ihrer Arbeit beginnen, möchten Ich Ihnen ein paar nützliche Hinweise und Tipps mit auf den Weg geben. Natürlich ist der Inhalt Ihrer wissenschaftlichen Arbeit entscheidend. Nicht vernachlässigen sollte man dennoch die äußere Form. Die richtige „Verpackung“ unterstreicht die Qualität Ihrer Ausführungen. Neben der eigentlichen wissenschaftlichen Aus­arbeitung nimmt daher erfahrungsgemäß auch die Herstellung der Niederschrift erhebliche Zeit in Anspruch. Umso ärgerlicher sind deshalb später notwendig werdende Korrekturen, selbst in Zeiten pfiffiger Schreibprogramme.

Die folgenden Hinweise und Anregungen beruhen überwiegend auf Zweckmäßigkeitserwägungen. Häufig handelt es sich aber auch um Gepflogenheiten, die im Rahmen der Anfertigung juristischer Arbeiten üblicherweise beachtet werden. Sollten Sie Ihre Arbeit durch ein Verlagshaus veröffentlichen lassen, wird man deshalb voraussichtlich auch von dieser Seite mit vergleichbaren Anforderungen bezüglich des Manuskripts an Sie herantreten. Die Zusammenstellung der folgenden Hinweise hat sich im Rahmen langjähriger Betreuung von Promotionsvorhaben ergeben. Dennoch weist jede Dissertation Besonderheiten auf. Die vorliegende Übersicht kann deshalb trotz ihres Umfangs nicht vollständig sein. Über Anregungen und Ergänzungen Ihrerseits würde ich mich daher sehr freuen.

 

 

I.                  Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch aufzubauen. Eine Einteilung nach Art der verwendeten Werke (z.B. Kommentare, Zeitschriften, Monographien) erfolgt nicht.

Die Angaben sollen ermöglichen, das zitierte Werk in einem Sammelband oder im Katalog einer Bibliothek aufzufinden. Anzugeben sind daher:

Familienname, Vorname: Titel, Zeitschrift, Jahr, S. ...

Familienname, Vorname: § ...... Gesetz, in: Kommentar, hrsg. v. Vorname Familienname, .... Band, ... Aufl., Erscheinungsort Jahr

Familienname, Vorname: Titel, in: Festschrift für Vorname Familienname, Erscheinungsort, Jahr, S. ...

 

Achten Sie auf die Angabe des Erscheinungsortes!

Mehrere Mitautoren eines Werks sind im Literaturverzeichnis und in den Fußnoten durch ein /-Zeichen zu trennen.

 

II.              Gliederung

Die Gliederung dient dazu, den „roten Faden“ Ihrer Arbeit aufzuzeigen. Sie sollte daher die wesentlichen Gedanken erkennen lassen. Eine zu detaillierte Gliederung kann allerdings den Blick für das Wesentliche verstellen. Gefragt ist deshalb der goldene Mittelweg.

Die Nummerierung der Gliederung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die gängigen Schreibprogramme schlagen bereits geeignete Gliederungsweisen vor.

Bewährt hat sich folgende Einteilung:

A.  Überschrift 1

I.                   Überschrift 2

1.                Überschrift 3

a)              Überschrift 4

aa) Überschrift 5

(1)           Überschrift 6

Die Überschriften sollten aussagekräftig sein. Der Inhalt der gewählten Überschriften muß signifikant sein und sich konkret am Inhalt orientieren. Insbesondere die Bezeichnungen "Einleitung, Hauptteil und Schluß" sind praktisch inhaltsleer. Ihr Gedankengang wird dadurch leichter nachvollziehbar und die Qualität Ihrer Bearbeitung deutlicher. Der fortlaufende Text sollte außerdem nicht auf den Inhalt von Überschriften Bezug nehmen oder in pauschaler Form (etwa "dieses Thema" oder "ebenso") auf Zusammenhänge aus zurückliegenden Gedankengängen verweisen.

 

III.          Aufbau der Arbeit und Prüfungsprogramm

Der Aufbau der Arbeit sollte sich eigentlich von selbst erklären. So muß die zu untersuchende Problematik zu Beginn so weit beleuchtet werden, daß - gedanklich - ein Prüfungsprogramm entwickelt werden kann und der Leser dem Gang der Prüfung folgen kann. Hierauf kann dann die Prüfung der verschiedenen Aspekte folgen, wobei sich durch eine kurze Bezugnahme auf das "Prüfungsprogramm" jeweils deutlich die Signifikanz der Ausführungen hinsichtlich desselben ergeben sollte. Erwägungen, welche der Leser zum Verständnis und zur Einordnung des Prüfungsablaufes benötigt und welche logisch den Ausgangspunkt der zu prüfenden Fragen darstellen müssen, gehören daher an den Anfang.

 

IV.           Schrift

Die Schrift sollte gut lesbar sein. Der vorliegende Text ist in Größe 14 geschrieben. Der Fließtext ihrer Arbeit sollte mindestens in 12 geschrieben werden. Fußnoten können etwas kleiner sein, mindestens aber Größe 10.

Grundsätzlich gilt:

Eine zu kleine Schrift ermüdet den geneigten Leser mehr, als ihn eine umfangreiche Arbeit abschreckt.

Der Lesbarkeit zuträglich ist ein Zeilenabstand von 1,5. Die Schriftart ist eine Frage des Geschmacks. Bewährt haben sich Arial und Times New Roman. Diese Schriftarten sind auch für Verlagsmanuskripte geeignet.

Hervorhebungen im Text sollten nicht mittels Fettdruck oder Unterstreichungen vorgenommen werden. Besser ist Kursivdruck da dieser sich auch für die Vervielfältigung und Drucklegung eignet. Längere wörtliche Zitate sollten kursiv dargestellt werden.

 

 

 

 

V.               Fußnoten

Fußnoten beginnen immer (!) mit einem großen Buchstaben und enden mit einem Schlußpunkt. Sollte am Ende der Fußnote bereits ein Punkt stehen (z.B. weil sich dort eine Abkürzung befindet), so bleibt es bei diesem einen Punkt. Also nicht:  ..

Die im Text den Hinweis auf eine Fußnote gebende hochgestellte Zahl sollte sich ohne Leerzeichen direkt am Wort befinden bzw. am Satzende direkt auf den Punkt folgen.

Die Zitierweise in den Fußnoten sollte derjenigen des Literaturverzeichnisses entsprechen. Allerdings erfolgt in der Fußnote die Angabe des Vornamens vor dem Familiennamen. Um den Fußnotenapparat etwas zu entlasten, soll bei der zweiten und weiteren Nennungen eines Autors der Vorname weggelassen werden. Eine sachgerechte Kürzung des Titels ist ab der zweiten Nennung ebenfalls erlaubt. Entfallen kann auch die wiederholte Angabe des Erscheinungsortes. Die Angabe „a.a.O.“ kann zu Problemen führen, wenn die in Bezug genommene Stelle mehrere Seiten zurückliegt. Dann wird ein entnervendes Blättern und Suchen notwendig. Häufig entsteht durch nachträgliche Einfügungen ein zu großer Abstand. Es empfiehlt sich daher, von der Angabe „a.a.O.“ nur zurückhaltend Gebrauch zu machen.

Die Angabe der genauen Fundstelle zum Beispiel bei längeren Urteilen oder Aufsätzen in Zeitschriften und Festschriften erfolgt in Klammern. Also: Vorname Familienname, Titel, Zeitschrift, 2000, 1 (3). Die exakte Fundstelle in Buchbeiträgen wird mit der ersten Seite des Beitrages und der konkreten Seite der zitierten Stelle in Klammern angegeben. Also: Vorname Familienname, Titel des Beitrages, in: Titel des Buches, S. 123 (125). Finden sich in einer Fußnote verschiedene Fundstellen, werden diese durch Semikolon (;) getrennt.

Zu achten ist in jedem Fall auf eine einheitliche Zitierweise! Es empfiehlt sich zur eigenen Kontrolle, ein individuelles Übersichtsblatt anzulegen und auf diesem die einmal gewählte Vorgehensweise festzuhalten.

Und beachten Sie bitte: Für das Verständnis wichtige Informationen gehören in den Haupttext, nicht in die Fußnoten.

 

VI.           Absatzbildung

Ein Absatz ist eine deutliche optische Unterbrechung des Fließtextes durch eine Leerzeile. Bewährt hat sich deshalb das Schreiben des Fließtextes im „Block“. Der Absatz wird dann stärker hervorgehoben. Zur Klarheit: Hier folgt ein Absatz:

Ein neuer Absatz beginnt, sobald Sie einen wesentlich neuen Gedanken aufgreifen. Dies erleichtert das Lesen und Mitdenken. Achten Sie darauf, nicht zu häufig einen Absatz zu bilden. Dies schadet dem Überblick und „zerstückelt“ den roten Faden Ihrer Arbeit. Gedankliche Zusammenhänge sollten in einem Absatz zusammen belassen werden. Dies ist nicht nur eine formale Forderung, sondern betrifft sehr stark die Verständlichkeit und Lesbarkeit des Textes und somit die Erfassung des Inhalts der Arbeit. Diese Forderung soll zugleich zu einer stringenten Gedankenführung anhalten. Absätze sollten demnach nicht zu kurz sein; sie sollen einen in gewisser Weise abgeschlossenen gedanklichen Zusammenhang enthalten. Auf Unter-Absätze ohne Leerzeile sollte gänzlich verzichtet werden.

Wenn Sie mit Blocksatz schreiben, sollten Sie lange Worte manuell trennen oder automatische Silbentrennung einschalten, um solche
unschönen „Löcher“ in der Zeile zu vermeiden. Trennen Sie manuell, so achten Sie auf „weiche Trennstriche“. Diese verschwinden automatisch, wenn sie auf Grund von Einfügungen nicht mehr benötigt werden. „Harte Trennstriche“ stehen da-gegen in dieser Weise plötzlich mitten im Text.

Einzelne Zeilen am Anfang einer Seite, die noch zu dem letzten Absatz der vorhergehenden Seite gehören, kann man vermeiden, indem man die Funktion „Absatzkontrolle“ einschaltet. Diese dürfte in allen gängigen Schreib­programmen verfügbar sein. Sinnvoll ist es weiter, ein Auseinanderreißen von Überschrift und zugehörigem Text durch einen Seitenumbruch zu verhindern, indem man die Funktion „ Absätze nicht trennen“ aktiviert.

 

 

VII.       Rand

Ein angemessener Korrekturrand sollte selbstverständlich sein. Üblicherweise umfaßt dieser ca. ein Drittel der Seite (ca. 6 – 7 cm) und befindet sich links. Auf der rechten Seite genügt ein Rand von 1 cm. Für das Verlagsmanuskript werden Sie die Seiteneinrichtung ändern müssen. Die Verlage verlangen gemeinhin einen gleichmäßigen Rand von ca. 2 bis 3,5 cm. Die Umstellung ist kein Problem, wenn Sie mit einem gängigen Schreibprogramm arbeiten. Eine Verschiebung des Zeilen- und/oder Seitenumbruchs können Sie vermeiden, wenn die Breite des Textkörpers nicht verändert werden muß. Dies erreichen Sie dadurch, daß Sie die Breite des  Korrekturrandes so wählen (z.B. 6 cm links, 1 cm rechts)), daß später dieser für einen gleichmäßigen Rand aufgeteilt werden kann (z.B. 3,5 cm links und 3,5 cm rechts).

 

 

VIII.   Abkürzungen

Oberstes Gebot sind einheitliche Abkürzungen. Diese sollten leicht verständlich sein. Sinnvoll ist die Orientierung an einem allgemein gültigen Abkürzungsverzeichnis (z.B. Kirchner, Hildebert: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 4. Aufl., Berlin u.a. 1993). Sie ersparen sich so die Anfertigung eines eigenen Abkürzungsverzeichnisses.

Nicht allgemein bekannte Abkürzungen sollten im Text „eingeführt“ werden. Das heißt bei der ersten Nennung wird der abzukürzende Begriff ausgeschrieben und in Klammern hinter die gewählte Abkürzung gesetzt. Dies gilt auch für die Bezeichnung von Gesetzen. Also: Grundgesetz (GG).

Häufige Abkürzungsfehler treten zum Beispiel in folgenden Fällen auf (nachfolgend richtige Darstellung):

Rdnr. 1 f.

Rdnrn. 1 ff.

BGBl. I, S. 1234

BT-Drucks. 14/123, S. 5555

BVerfGE 1, 234 ff.

BVerwGE 1, 234 ff.

§ 1 Abs. 2 Satz 3 4. Halbsatz 5. Alt. VwGO

§ 1 Absätze 2 und 3 VwGO

 

Allgemein empfiehlt es sich, sogenannte „geschützte Leerzeichen“ zu verwenden. Insbesondere bei den Fußnoten sollte auf diese nicht verzichtet werden. An dieser Stelle treten verstärkt Abkürzungen auf. Durch den automatischen Zeilenumbruch werden diese häufig an ungeeigneter Stelle auseinandergerissen. Durch ein geschütztes Leerzeichen kann dies verhindert werden, so daß bestimmte Textteile immer zusammenbleiben. Zur Klarheit ein Beispiel:

1     Emmerich, in: Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, hrsg. v. Manfred A. Dauses, Band 2, H. II. Rdnr. 96; Gerhard Grill, in: EG-Vertrag, Kommentar, hrsg. v. Carl Otto Lenz, 2. Aufl., Köln 1999, Art. 86 EGV Rdnr. 2; Bengt Beutler, Die Europäische Union: Rechtsordnung und Politik, 4. Aufl., Baden-Baden 1993, 10.7.3. Öffentliche Unternehmen und Finanzmonopole, S. 363.

2    Emmerich, in: Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, hrsg. v. Manfred A. Dauses, Band
2, H. II. Rdnr. 96; Gerhard Grill, in: EG-Vertrag, Kommentar, hrsg. v. Carl Otto
Lenz, 2. Aufl., Köln 1999, Art. 86 EGV Rdnr.
2; Bengt Beutler, Die Europäische Union: Rechtsordnung und Politik, 4.
Aufl., Baden-Baden 1993, 10.7.3. Öffentliche Unternehmen und Finanzmonopole, S.
363.

 

Es sollten also jeweils zusammenbleiben:

§ 1      Abs. 2         Satz 3           Rdnr. 4           5. Aufl.           S. 6       

und ähnliches.

 

Während Abkürzungen im Fußnotentext selbstverständlich sind, sollten sie innerhalb des Fließtextes eher zurückhaltend eingesetzt werden. Der vollständige Begriff ist im allgemeinen für den Leser leichter zu erfassen. Das Nachdenken über Sinn und Bedeutung einer Abkürzung unterbricht häufig störend die Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Ausführungen.

Insbesondere die Bezeichnung eines Gesetzes sollte im Text nur dann abgekürzt werden, wenn ein konkreter Artikel oder Paragraph zitiert wird. Also zum Beispiel: „Gemäß § 40 Abs. 1 VwGO ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ...“

Aber: „Die Verwaltungsgerichtsordnung trat in Kraft nachdem ...“

Auch die Bezeichnung einzelner Gerichte sollte im Text ausgeschrieben werden. Also besser: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungs­gerichts ...“ statt „nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG“. Die Abkürzung der Gerichtsbezeichnung sollte dem Fußnotentext vorbehalten bleiben. Beispielsweise: „BVerwG Urt. v. 12.3.2000, Az.: ...  ..../..“

Auch bezüglich der Schreibweise des Datums sollten Sie im Rahmen Ihrer Arbeit eine einheitliche Darstellung wählen. Das heißt entweder 12.3.2000 oder 12. März 2000 oder 12.03.2000.

 

IX.           Literaturhinweise

Im Rahmen der schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Dissertation wird sicherlich manche Frage auftreten, die in der vorliegenden Zusammenstellung nicht angesprochen wurde. Um Ihnen die Beantwortung dieser zu erleichtern, habe ich ohne Anspruch auf Vollständigkeit nachfolgend einige Werke aufgelistet, die als Anleitung zur wissenschaftlichen Arbeit dienen können:

 

Brinkmann, Karl:  Die rechtswissenschaftliche Seminar- und Doktorarbeit, Berlin, u.a. 1959 (erhältlich in der Seminarbibliothek, Signatur: AB 1 –37)

Eco, Umberto: Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt, 6. Aufl., Heidelberg 1993 (erhältlich in der Uni-Bibliothek, Signatur: 95 – 10657)

Freymann, Claus-Dieter: Anleitung für die Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten, Halle (Westf.) 1979

Gerhards, Gerhard: Seminar-, Diplom- und Doktorarbeiten, 8. Aufl., Bern, u.a. 1995, (erhältlich in der Uni-Bibliothek, Signatur: 88 – 6216)

Hansen, Georg/Nyssen, Elke/Rützel, Josef:  Einführung in wissenschaftliches Arbeiten, München 1978, (erhältlich in der Uni-Bibliothek, Signatur: 79 – 1233)

Rückriem, Georg/Stary, Joachim/Franck, Norbert: Die Technik wissenschaft­lichen Arbeitens. Eine praktische Anleitung, 7. Aufl., Paderborn, u.a. 1992 (erhältlich in der Uni-Bibliothek, Signatur: 78 – 3375)

Schulze-Fielitz, Helmuth: Was macht die Qualität öffentlich-rechtlicher Forschung aus?, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, hrsg. v. Peter Häberle, Band 50, Tübingen 2002, S. 1 ff. (erhältlich in der Uni-Bibliothek)

 

 

X.               Alte und Neue Rechtschreibung

Lehrstuhlintern haben wir uns für die Beibehaltung der alten Rechtschreibung entschieden. Natürlich steht es jedoch jedem frei, sich der neuen Rechtschreibung zu bedienen. Zu achten ist allerdings auf eine einheitliche Handhabung. Die Entscheidung entweder für die alte oder für die neue Rechtschreibung muß hinsichtlich der gesamten vorgelegten Arbeit konsequent durchgehalten werden.

 

 

Zum Abschluß wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und auch ein bißchen Spaß bei der schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Dissertation.

 

 

Prof. Dr. Rudolf Wendt