Professor Dr. Rudolf Wendt                                                Wintersemester 2004/2005

 

 

 

 

Schema der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

nach § 2 EStG

 

 

 

 

 

1. Schritt: Ermittlung der Einkünfte innerhalb jeder Einkunftsart (§ 2 Abs. 2 EStG)

 

 

2. Schritt: Bildung der Summe der Einkünfte

 

 

3. Schritt: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

    Summe der Einkünfte

./. Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG

./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG

./. Freibetrag für Land- und Forstwirte nach § 13 Abs. 3 EStG

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=  Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)

./. Verlustabzug nach § 10d EStG

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./. Sonderausgaben nach §§ 10-10c EStG

./. außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33-33c EStG

./. Steuerbegünstigungen nach §§ 10e-10h EStG und § 7 FördG

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=  Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)

./. Freibeträge für Kinder nach §§ 31 und 32 Abs. 6 EStG

./. Härteausgleichsbetrag nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EstDV

 

= zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG)